Umzugstipps
Behördengänge nach dem Umzug

Wichtige Behördengänge nach dem Umzug - wo du deine neue Adresse wirklich mitteilen musst

Nach dem Umzug gibt es viele Stellen, die über deine neue Adresse informiert werden müssen. Auch wenn diese Behördengänge mittlerweile an vielen Stellen online erledigt werden können, musst du trotzdem oft auf Fristen achten. Und solltest sie daher schnell erledigen.

Der Nachsendeauftrag: Die Post … und vor allem deine Pakete wollen im neuen Zuhause ankommen


Denke unbedingt daran, einen Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post einzurichten. Dieser gilt in der Regel für 6 Monate, kann aber auf Wunsch auch länger aufrechterhalten werden. So stellst du sicher, dass dir keine Post verloren geht, falls du doch mal vergessen haben solltest, deine Adresse irgendwo manuell zu ändern. Sonst kommt vielleicht dein nächstes Amazon Paket beim Nachmieter an.

Anmeldung und Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist eine der wichtigsten Pflichten nach einem Umzug. Du musst diese unverzüglich oder innerhalb einer bestimmten Frist nach Ihrem Umzug erledigen. Die Regelungen sind je Bundesland ein wenig unterschiedlich:

  • Rheinland-Pfalz: Unverzüglich nach dem Umzug

  • Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen: 1 Woche

  • Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen: 2 Wochen

Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch Vorzeigen Ihres Personalausweises sowie Ausfüllen des Anmeldeformulars. In manchen Fällen musst du auch eine Bestätigung deines Vermieters zum Ein- und Auszug vorlegen. Erkundige dich vorher bei deiner Gemeinde, ob es weitere spezifische Anforderungen gibt. Die Digitalisierung schreitet auch in den Ämtern voran, so dass du Vieles mittlerweile über die entsprechende Website deiner Gemeinde bzw. des zuständigen Bürgerbüros herausfindest.

Umzug mit Hund

Ziehst du mit einem Hund um, kannst du die Hundesteuer gleich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn nicht, reicht auch eine formlose Mitteilung an das zuständige Amt, um deinen Hund anzumelden.

Für Fahrzeughalter: Ummeldung bei der KFZ-Zulassungsstelle

Innerhalb eines Zulassungsbezirks
Bei einem Umzug innerhalb des gleichen Zulassungsbezirks musst du lediglich deine neue Adresse im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheid eintragen lassen. Dafür benötigst du:

  • Personalausweis

  • Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2

  • gültigen HU-Eintrag

In den meisten Fällen fällt eine Gebühr für die Ummeldung an.

Bei Umzug in eine neue Stadt oder neuen Kreis
Wenn du in einen anderen Zulassungsbezirk ziehst, muss du die KFZ-Zulassungsstelle über deine Adressänderung informieren und die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Personalausweis

  • Fahrzeugbrief und Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2

  • Versicherungsbestätigung der KFZ-Versicherung

  • Kennzeichenschilder

  • gültige Prüfberichte zur HU und Abgasuntersuchung

In einem neuen Zulassungsbezirk musst du oft auch ein neues KFZ-Kennzeichen beantragen. Tipp: In vielen Zulassungsbezirken kannst du dir dein Wunschkennzeichen schon online reservieren.


Wir werden digitaler

Ein Umzug bringt eine Menge administrativer Aufgaben mit sich. Vieles geht mittlerweile digital, so dass du die klassischen Behördengänge nach dem Umzug mittlerweile der Vergangenheit angehören.

Trotzdem solltest du ausreichend Zeit für deine An- und Ummeldungen einplanen und vor allem auf die jeweiligen Fristen achten.


Unkompliziert umziehen - mit den Profis von HIPP UMZÜGE an deiner Seite

Du möchtest deinen Umzug entspannt von einem professionellen Umzugsunternehmen Profis durchführen lassen?
Dann nimm jetzt Kontakt auf und lass uns deinen Umzug planen.