Umzugstipps
Schönheitsreparaturen beim Auszug

Was Mieter beim Umzug wirklich erledigen müssen

Beim Auszug aus einer Mietwohnung stellt sich oft die Frage: Muss ich renovieren – und wenn ja, was genau? Viele Mietverträge enthalten Klauseln zu sogenannten Schönheitsreparaturen. Doch nicht alles, was dort steht, ist auch rechtlich bindend. Hier erfährst du, was du tatsächlich an Schönheitsreparaturen beim Auszug leisten musst und was nicht.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Zu den klassischen Schönheitsreparaturen zählen:

  • Streichen oder Tapezieren von Wänden und Decken

  • Streichen von Heizkörpern und Heizungsrohren

  • Lackieren von Innentüren, Fenstern (von innen) und Türrahmen

  • Pflege oder Anstrich von Fußböden (z. B. lackiertes Holz)

Diese Arbeiten kannst du in der Regel selbst ausführen – eine professionelle Firma musst du nicht beauftragen, solange die Renovierung fachgerecht erfolgt.

Was du nicht machen musst

Grundsätzlich gilt: Mieter sind nur für Abnutzung verantwortlich, die durch den normalen Gebrauch entsteht. Leichte Gebrauchsspuren wie kleine Kratzer im Boden, Dübellöcher oder vergilbte Wände musst du nicht zwingend beseitigen – es sei denn, die Wohnung wurde überdurchschnittlich abgenutzt.

Nicht unter Schönheitsreparaturen fallen:

  • Verlegung neuer Böden

  • Abschleifen und Versiegeln von Parkett

  • Komplette Sanierungsarbeiten

Ausnahmen gibt es bei selbst verursachten Schäden: Ein Brandloch im Teppich oder Kratzer durch Umzugsschäden können zur Reparaturpflicht führen. Bei einem Umzug mit einer professionellen Umzugsfirma werden Ecken und Kanten sowie deine Böden natürlich mit den entsprechenden Materialien geschützt.

Keine generelle Renovierungspflicht beim Auszug

Eine pauschale Klausel im Mietvertrag, die zur Renovierung beim Auszug verpflichtet, ist in vielen Fällen unwirksam – insbesondere dann, wenn die Wohnung in einem gepflegten Zustand ist. Das bedeutet: Ist keine Renovierung nötig, musst du auch nicht renovieren.

Unser Tipp: Klärung vorab

Sprich rechtzeitig mit deine:r Vermieter:in oder der Hausverwaltung und kläre, welche Arbeiten tatsächlich erwartet werden. So vermeidest du Missverständnisse und kannst sicherstellen, dass die Wohnungsübergabe reibungslos verläuft.

 


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