Umzugstipps
Sonderurlaub beim Umzug

Was Arbeitnehmer zum Sonderurlaub beim Umzug wissen sollten

Ob ein oder zwei Tage „Umzugsurlaub“ – viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen beim Wohnortwechsel automatisch Sonderurlaub für den Umuug zusteht. Doch das ist ein Irrtum: Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub für einen privaten Umzug besteht nicht. Es gibt jedoch Ausnahmen und Sonderregelungen, die einen Anspruch begründen können.

Kein allgemeiner Anspruch – aber Ausnahmen sind möglich

Grundsätzlich gilt: Wer aus privaten Gründen umzieht, muss den Umzug in der Regel im Rahmen des regulären Urlaubs oder in der Freizeit organisieren. Ein Sonderurlaub ist in diesen Fällen gesetzlich nicht vorgesehen.

Sonderurlaub bei betrieblich bedingtem Umzug

Ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht dann, wenn der Umzug vom Arbeitgeber veranlasst wird – zum Beispiel durch:

  • eine Versetzung in eine andere Stadt,

  • einen Standortwechsel des Unternehmens oder

  • eine dienstliche Anordnung, die einen Wohnortwechsel erforderlich macht.

In solchen Fällen gewähren viele Arbeitgeber ein bis zwei Tage Sonderurlaub, abhängig von der Entfernung und dem organisatorischen Aufwand. Die genaue Regelung kann von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ausfallen.

Betriebliche Regelungen zum Sonderurlaub prüfen

Auch wenn es keinen gesetzlichen Anspruch gibt, kann sich ein Blick in folgende Dokumente lohnen:

  • Tarifverträge: In manchen Branchen ist ein Tag Sonderurlaub für einen privaten Umzug vorgesehen.

  • Arbeitsvertrag: Einige Unternehmen regeln Sonderurlaub explizit vertraglich.

  • Betriebsvereinbarungen oder interne Richtlinien: Auch hier kann es Sonderregelungen geben.

Tipp: Frage bei der Personalabteilung, deinen Vorgesetzten oder Kolleg:innen nach, wie das Thema Sonderurlaub beim Umzug im Unternehmen bisher gehandhabt wurde.

Ein Umzug erfordert viel Organisation – und zusätzliche freie Tage wären oft hilfreich. Doch ein automatischer Anspruch auf Sonderurlaub besteht nicht. Nur bei betrieblich veranlassten Umzügen oder durch tarifliche bzw. vertragliche Regelungen kann ein Anspruch entstehen.

Wer umzieht, sollte sich daher rechtzeitig informieren und – falls nötig – regulären Urlaub einplanen.

 


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